ADFC Rheinland-Pfalz - Ahrradweg Beispielhaft für das ganze Land

Obwohl die Spuren der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal noch unübersehbar sind,

findet an vielen Stellen der Wiederaufbau statt. Dieser bietet viele Chancen für den

Radverkehr..

Straßen und Schienenprojekte werden neu geplant – und bieten aktuell gerade für den
Radverkehr neue Perspektiven. „Ich freue mich über den hohen Stellenwert, den der
Radverkehr bei den Planungen zur Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe im Juli 2021
im gesamten Landkreis Ahrweiler und in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler einnimmt“, so
Andreas Geers, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) Rheinland-
Pfalz. „Was hier realisiert wird, kann beispielhaft für das ganze Land sein“, ist er überzeugt.
Er informierte sich gemeinsam mit Vorstandskolleginnen und -kollegen des ADFC und
Mitgliedern der Regionalgruppe über die Fortschritte der Planungs- und Bauarbeiten. Einen
ganzen Tag lang bereisten die ADFC-ler das Ahrtal und ließen sich durch Vertreter des
Landkreises, der Kommunen und des Landesbetriebs Mobilität (LBM) über den aktuellen
Stand informieren.


Die wichtigste Botschaft: Der Radverkehr wird bei den Planungen konsequent mitgedacht.
Welcher Kraftakt dahinter steckt, zeigt eine Zahl besonders eindrucksvoll. Der alte Ahrtal-
Radweg führte über 45 Brücken – rund die Hälfte fehlt derzeit nach der Katastrophe.
Unter anderem deshalb ist der alte Ahrtal-Radweg derzeit nicht vollständig befahrbar, an
anderen Stellen herrscht noch viel Baustellenverkehr und vielerorts führt der Radweg derzeit
noch über gefährliche Abschnitte entlang der Hauptverkehrsstraße. „Es wird noch ein paar
Jahre dauern, bis er wieder vollständig befahrbar sein wird, aber die Planungen sind
vielversprechend und lassen einen qualitativ hochwertigen Radweg erwarten“, so der Leiter
der ADFC-Ortsgruppe Bad Neuenahr-Ahrweiler, Karl Josef Schumacher.
Welche Abschnitte in welchem Zustand und zu befahren sind, bietet die Internet-Seite https://
lbm.rlp.de/de/wiederaufbau-ahrtal/


Teil der ambitionierten Pläne ist, dass der Bahntakt im Ahrtal zukünftig auf 20 Minuten
ausgeweitet werden soll, so dass das Tal insbesondere für den Radtourismus eine riesige
Aufwertung erfahren wird. „So wird es möglich sein, flexibel ein- und auszusteigen – und
auch Passagen, die noch länger nicht befahrbar sein werden, zu überbrücken“, berichtet
Geers. Für 2024 ist auch der Einsatz eines Radbusses geplant.
Außerdem haben auch die anliegenden Dörfer ein sehr großes Interesse daran, dass die
Radwege zukünftig durch die Ortschaften geführt werden.
„Was uns die Planer im Ahrtal vorgestellt haben, verspricht eine sehr attraktive Strecke“, so
Landesgeschäftsführer Robert Wöhler.
Die Umsetzung kann allerdings noch Jahre dauern. Die Radfahrer müssen sich auf viele
Hindernisse in den nächsten Jahren einstellen. Die Bahntrasse soll frühestens 2026 wieder
hergestellt sein, die Radwege selbst könnten noch etwas länger dauern.
„Doch die Geduld wird sich hoffentlich auszahlen“, so Andreas Geers.
Er lobt insbesondere das Engagement der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die den
Radverkehr in der Aufbauplanung der künftigen Jahre konsequent mitdenkt. „Jede Schule,
jede Sportstätte soll in Zukunft sicher mit dem Rad erreichbar sein.“
Ein erstes Licht am Ende des Tunnels sei, dass die Pendler-Radroute Sinzig-Bad Neuenahr
im Laufe des Jahres 2024 fertig gestellt sein soll.
Der ADFC wird die weiteren Planungen und Projekte zur Umsetzung eng begleiten.


Infos: www.rlp.adfc.de


Hinweise für Redaktionen: Nähere Informationen zum ADFC Rheinland-Pfalz e.V. unter
www.adfc-rlp.de oder auf Facebook: www.facebook.com/adfcrlp und Twitter @ADFCRLP.
Abdruck honorarfrei – Beleg erbeten


Für Rückfragen: Robert Wöhler (Tel 06131 3339128) oder Christina Wassenberg (Tel 06131 371108), ADFC Rheinland-
Pfalz e.V., Zitadelle 1 F, 55131 Mainz, Fax 06131 617776, E-Mail: info@adfc-rlp.de


https://suedwestpfalz.adfc.de/pressemitteilung/adfc-rheinland-pfalz-ahrradweg-beispielhaft-fuer-das-ganze-land

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 200.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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