Von Bremswegen und Fahrradakrobatik – Fahrsicherheitstraining mit Rikscha Anni

Mit der Rikscha sicher durch Zweibrücken. Am ersten Märzwochenende leitete ADFC Südwestpfalz Mitglied Bernd Lohrum ein Fahrsicherheitstraining auf der Rikscha Anni für Pilotinnen und Piloten des Vereins Radeln ohne Alter.

Großer leerer Parkplatz mit Slalommarkierungen. Eine Fahrradrikscha balanciert zwischen den Markierungen. Im Vordergrund mit dem Rücken zur Betrachtung ein Mensch mit gelber Regenjacke. Ganz im Hintergrund sind rote LKW und ein Kleinwagen geparkt.
Fahrsicherheitstraining des ADFC Südwestpfalz in Zweibrücken. © Bernd Lohrum

Seit nunmehr einem Jahr flaniert ein gar merkwürdiges Gefährt auf Zweibrücker Straßen und Radwegen: Anni. Die Fahrradrikscha. Normalerweise kommen Rikschas doch nur in Indianajones-Filmen vor oder in Dokumentationen zu fernöstlichen Megastädten oder bestenfalls als touristische Attraktion in Berliner Grüngürteln entlang der ehemaligen Mauer.
Seit sich jedoch der Verein Radeln ohne Alter für das Radfahren bis ins hohe Alter stark engagiert und es möglich macht, dass Menschen, die nicht mehr "so gut zu Pedale" sind, trotzdem Frischluft um die Nase bekommen, sieht man europaweit immer öfter Fahrradrikschas auch in kleineren Städten.
Ehrenamtliche Menschen, genannt Pilotinnen und Piloten steuern die Rikschas. Auf zahlreichen Fahrten mit der Zweibrücker Anni kamen im letzten Jahr zig Menschen in den Genuss, auf diese Art durch ihre Heimatstadt zu cruisen. Bis zu zwei Personen finden auf der Rikscha Platz. Bei Sonne oder Regen lässt sich sogar ein kleines Schutzdach anbringen.

Jeder Pilot, jede Pilotin erhält zunächst einen Crashkurs in Sachen Bedienung. Denn das Steuern des recht schweren, per Elektroantrieb unterstützten Gefährts ist nicht so leicht wie etwa ein herkömmliches Fahrrad sicher zu bewegen. Die Kenntnisse werden in vom ADFC Südwestpfalz organisierten Fahrsicherheitstrainings vertieft.

Radeln ohne Alter. Aber sicher!

Rechtzeitig zum Frühlingsbeginn führte Fahrsicherheitstrainer Bernd Lohrum am vergangenen ersten Märzwochenende ein solches Training durch. Über das etwa zweistündige Sicherheitsprogramm sagt er:

"Dabei konnten wir heute das üben, was wir bei der Fahrt mit Passagieren unbedingt vermeiden wollen: Das Ausweichen vor plötzlichen Hindernissen und das schnelle Bremsen in Kurven mit und ohne Passagiere.

Einige der Teilnehmenden erlebten ganz erstaunt, wie effektiv die Bremsen der Rikscha auch voll beladen wirken; der Bremsweg der Rikscha beträgt bei etwa 15 Stundenkilometern noch nicht einmal einen halben Meter! Dass dabei auch mal das Hinterrad abhob und die Passagiere froh um die angelegten Sicherheitsgurte waren versteht sich von selbst."

In der Tat ist Zweibrücken ein geradezu perfektes Übungsgelände. Eine beliebte Strecke mit der Anni führt etwa durch die hunderte Meter lange Schwarzbachallee entlang des Rosengartens, vorbei am AWO Pflegeheim zur Innenstadt. Wer die Allee kennt, der weiß, dort wird gejoggt was das Zeug hält, flaniert, Menschen mit Hunden sorgen oft für verwickelte Situationen. Kurzum, Slalom der chaotischen Art ist angesagt. Schnelle Reaktion und vorausschauendes Fahren sind Pflicht. Bei engen Kurven muss man am Lenker des schwerfälligen Gefährts manchmal umgreifen und es erschließt sich nicht von selbst, wo man denn nun an der Bremse zieht, wenn die linke Hand am rechten Lenkergriff aushelfen muss oder umgekehrt.

Für diese Situationen gibt es das Sicherheitstrainig. Ob der erstaunlich kurze Bremsweg von nur einem halben Meter ab 15 km/h Ausgangsgeschwindigkeit stimmt, sei in Frage gestellt. Die gute alte Faustformel, die man aus der Fahrschule erinnert, Geschwindigkeit durch zehn zum Quadrat gleich Bremsweg in Metern, führt zu einem anderen Ergebnis.

Dennoch, dass es hart zur Sache geht und bei einer Vollbremsung das Hinterrad abhebt, konnte man beim Fahrsicherheitstraining des ADFC am eigenen Leib erfahren, wie auch der segensreiche Nutzen der Gurte für die Passagierinnen und Passagiere.

Finanziert und getragen wird das Projekt "Anni" durch zahlreiche ehrenamtlich tätige Menschen, Sponsorinnen und Sponsoren unter der Federführung des Vereins Zweibrücken Vernetzt

Ein filmischer Rückblick auf das erste Jahr mit Anni auf Youtube.


https://suedwestpfalz.adfc.de/neuigkeit/von-bremswegen-und-fahrradakrobatik-fahrsicherheitstraining-mit-rikscha-anni

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 200.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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