Tuning von Pedelecs - ein gefährliches Unterfangen
Was ist beim Pedelec-Tuning zu beachten? Was darf an einem Pedelec überhaupt verändert werden?
Reißerische Medien behaupten, jedes vierte Pedelec (eBike 25) sei getunt. Aus unseren Erfahrungen können wir diese Zahl nicht bestätigen; dennoch floriert der Handel mit sogenannten "Tuning-Kits", die zum Ziel haben, das Pedelec vor allem schneller zu machen.
Zunächst müssen wir zwischen den verschiedenen Fahrrad-Typen unterscheiden, die wir der Einfachheit halber eBike nennen. Und da gibt es 3 Gruppen:
- Die sogenannten Pedelecs, die beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen und die eine Dauerleistung von bis zu 250 Watt erbringen dürfen. Der Motor hilft nur, solange in die Pedale getreten wird. Erreicht das Rad die Geschwindigkeit von 25 km/h regelt der Motor ab. Wer schneller fahren möchte kann das tun, allerdings nur mit reiner Muskelkraft oder bergab.
Diese Räder gelten rechtlich als Fahrrad und benötigen weder Zulassung noch Versicherung; auch besteht beim Fahren damit keine Helmpflicht. Radwege dürfen benutzt werden. Die Pedelecs machen in Deutschland über 90 Prozent des Marktes aus. - Dann gibt es die sogannten S-Pedelecs. Die erlaubte Geschwindigkeit mit Motorunterstützung liegt bei 45 km/h, sie unterstützen nur, solange man selbst in die Pedale tritt. Die gelten aber als Kleinkraftrad. Sie müssen ein Versicherungskennzeichen tragen und es besteht Helmpflicht. Radwege sind für diese Räder tabu.
Der Marktanteil in Deutschland beträgt weniger als 10 Prozent. Natürlich können und dürfen diese Räder auch schneller fahren, wenn die Muskeln dafür ausreichen. - Die dritte Gruppe sind die sogenannten eBikes. Sie lassen sich wie ein Motorrad über einen Gasgriff steuern, selbst pedalieren muss man nicht. Rechtlich gesehen sind diese Fahrzeuge Krafträder, die entsprechend ihrer technischen Daten versichert, u.U. sogar zugelassen werden müssen.Diese Fahrzeuge werden häufig als Direktimport aus dem Auslang - häufig China - bezogen und haben oft auch keine deutsche Bauartzulassung, müssten daher per Einzelabnahme zugelassen werden.
Den größten Teil des Marktes für Tuning-Angebote zielt auf die Pedeles. Denn manch dynamischem Fahrer sind die 25 km/h schlicht zu wenig. Was aber ist vom Tuning zu halten?
Rechtlich gesehen darf jedermann und jedefrau sein Pedelec tunen. Allerdings darf ein getuntens Pedelec nicht mehr im öffentlichen Raum bewegt werden. Also weder auf der Straße noch auf dem Radweg, aber auch nicht auf dem Waldweg. Das einzige verbleibende Einsatzgebiet eines getunten Fahrrads ist damit das Privatgelände. Wird ein solches getuntes Rad auf öffentlichem Grund bewegt macht sich der Fahrer gleich wegen einer ganzen Reihe von Vergehen strafbar. Die Konsequenzen sind im beiliegenden Dokument zusammengefasst.
Man sollte auch nicht glauben, dass ein solches Tuning für die Polizei verborgen bleibt: Oft reicht einfaches hinterherfahren aus. Spätestens aber bei der Demontage der Motorabdeckung fällt ein solches Tuning auf und der Fahrer des Rades muss mit Konsequenzen rechnen.